Sächsische Corona-Notfall-Verordnung – SächsCoronaNotVO |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 12.12.2021 |
Erneut müssen wir über die Aktualisierung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung mit Gültigkeit vom 13.12.2021 bis zum 09.01.2022 berichten, die Sie hier nachlesen können.
Noch immer steht insbesondere der die privaten Bildungsdienstleister betreffende "§ 15 Außerschulische Bildung" im Mittelpunkt. Trotz mehrfacher Bemühungen unseres Verbandes (wir berichteten ausführlich über die Aktivitäten des Vorstandes) sind keinerlei Veränderungen für uns eingetreten. Es sind weiterhin Präsenzveranstaltung untersagt. Dagegen sind wie im Abschnitt (4) benannt, weiterhin "... Ausbildungseinrichtungen in staatlicher Trägerschaft ..." von der Verordnung nicht betroffen.
In einem ersten kurzen Statement haben wir unserer Sozialministerin Petra Köpping erneut über die Weiterführung der Ungleichbehandlung unser Unverständnis übermittelt. Zu mindestens die von ihr übermittelte Hoffnung, dass nach dem 09.01.2022 die Schließung unserer Einrichtungen beendet wird, sollte uns über die Weihnachtstage etwas Hoffnung geben.
Zuletzt geändert am: 12.12.2021 um 11:24
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